Auf einen Blick
- Aufsicht
- Urząd Zamówień Publicznych (UZP)
- Zentrales Portal
- Platforma e-Zamówienia
Schwellenwerte
| Nationaler Schwellenwert: ab diesem Wert gilt das Pzp für klassische Aufträge (seit 1. Januar 2026; vorher PLN 130.000) | PLN 170.000 |
| Liefer- und Dienstleistungen, zentrale Regierungsbehörden (EU) | € 140.000 / PLN 603.400 |
| Liefer- und Dienstleistungen, sonstige (subzentrale) öffentliche Auftraggeber (EU) | € 216.000 / PLN 930.960 |
| Bauleistungen (EU) | € 5.404.000 / PLN 23.291.240 |
| Soziale und andere besondere Dienstleistungen (EU) | € 750.000 / PLN 3.232.500 |
| Sektorenauftraggeber: Liefer- und Dienstleistungen (EU) | € 432.000 / PLN 1.861.920 |
| Verteidigung und Sicherheit: Liefer- und Dienstleistungen (EU) | € 432.000 / PLN 1.861.920 |
Gesetz und Auftraggeber
Die öffentliche Vergabe in Polen regelt das Gesetz Prawo zamówień publicznych (Pzp) vom 11. September 2019, in Kraft seit dem 1. Januar 2021, das die EU-Richtlinien 2014/24/EU, 2014/25/EU und 2009/81/EG umsetzt. Zentrale Behörde ist das Amt für öffentliche Aufträge (Urząd Zamówień Publicznych, UZP): Es veröffentlicht Leitfäden, betreibt die nationale Plattform e-Zamówienia und beherbergt die Nationale Beschwerdekammer (KIO). Öffentliche Auftraggeber sind unter anderem die Zentralregierung, Woiwodschaften, Kreise und Gemeinden, Krankenhäuser, Hochschulen und Staatsunternehmen; Sektorenauftraggeber folgen eigenen Regeln. Polen ist einer der größten Märkte auf TED, mit rund 60.000 Auftragsbekanntmachungen im Jahr 2025. Seit dem 1. Januar 2026 gilt das Gesetz für klassische Aufträge ab PLN 170.000; darunter wenden Auftraggeber eigene interne Regeln an.[1][2][4][17]
Wo Ausschreibungen veröffentlicht werden
Unterhalb der EU-Schwellenwerte veröffentlichen Auftraggeber im Biuletyn Zamówień Publicznych (BZP), der seit dem 1. Januar 2021 ein Modul der nationalen Plattform e-Zamówienia unter ezamowienia.gov.pl ist. Oberhalb der EU-Schwellenwerte gehen Bekanntmachungen an TED, was Auftraggeber direkt aus der Plattform erledigen können. Das Verfahren selbst läuft oft auf einer anderen, vom Auftraggeber gewählten Vergabeplattform: Neben e-Zamówienia sind Platforma Zakupowa (Open Nexus), Marketplanet (ezamawiajacy), eB2B, Logintrade und e-ProPublico weit verbreitet. Bekanntmachungen ansehen und öffentliche Unterlagen herunterladen ist auf e-Zamówienia ohne Konto möglich, und die Nutzung ist kostenlos. Für die Angebotsabgabe benötigen Sie ein Konto als Wirtschaftsteilnehmer (Wykonawca), das per signiertem Antrag eingerichtet wird. Angebote sind elektronisch zu signieren: Eine qualifizierte elektronische Signatur funktioniert immer, unterhalb der EU-Schwellenwerte auch die podpis zaufany oder podpis osobisty.[6][7][17][18]
Verfahren und Schwellenwerte
Oberhalb der EU-Schwellenwerte kennt das Pzp die EU-Verfahren: offenes Verfahren (przetarg nieograniczony), nicht offenes Verfahren (przetarg ograniczony), Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung (negocjacje z ogłoszeniem), wettbewerblicher Dialog (dialog konkurencyjny), Innovationspartnerschaft (partnerstwo innowacyjne), Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung (negocjacje bez ogłoszenia) und Direktvergabe (zamówienie z wolnej ręki). Offenes und nicht offenes Verfahren sind der Regelfall; die übrigen erfordern einen gesetzlichen Grund. Zwischen dem nationalen Schwellenwert und den EU-Schwellenwerten wird meist im Basisverfahren (tryb podstawowy) vergeben, bekannt gemacht im BZP. In seinen drei Varianten wählt der Auftraggeber ohne Verhandlungen, darf zur Verbesserung der Angebote verhandeln oder muss vor der Anforderung endgültiger Angebote verhandeln. Aufträge unter dem nationalen Schwellenwert fallen nicht unter das Gesetz und erscheinen oft auf der Website oder Einkaufsplattform des Auftraggebers.[2][4]
Unterlagen und Sprache
Mit dem Angebot oder Teilnahmeantrag reichen Sie eine Erklärung ein, dass keine Ausschlussgründe vorliegen und Sie die Eignungskriterien erfüllen. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist dies die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, polnisch JEDZ); darunter legt der Auftraggeber die Form fest. Meist wird danach nur der bestplatzierte Bieter zu Nachweisen aufgefordert, etwa einem Registerauszug (KRS oder CEIDG), Bescheinigungen des Finanzamts und der Sozialversicherung (ZUS oder KRUS) sowie einer Auskunft aus dem Strafregister. Diese müssen aktuell sein: in der Regel höchstens drei Monate alt, die Strafregisterauskunft höchstens sechs Monate. Ausländische Bieter legen gleichwertige Dokumente ihres Heimatlandes vor oder, wo es solche nicht gibt, eine eidesstattliche oder notarielle Erklärung. Das Verfahren wird auf Polnisch geführt; fremdsprachige Dokumente sind mit polnischer Übersetzung einzureichen, sofern der Auftraggeber keine andere Sprache zugelassen hat.[2][5]
Fristen, Zuschlag und Rechtsschutz
Im offenen Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte beträgt die Angebotsfrist mindestens 35 Tage ab Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der EU; nach einer Vorinformation oder bei Dringlichkeit darf der Auftraggeber sie auf 15 Tage verkürzen. Im Basisverfahren gelten mindestens 7 Tage für Liefer- und Dienstleistungen und 14 Tage für Bauleistungen ab Veröffentlichung im BZP. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot, entweder nur nach Preis oder Kosten oder nach Qualitätskriterien zusammen mit dem Preis. Die Stillhaltefrist vor Vertragsschluss beträgt bei elektronischer Mitteilung 10 Tage oberhalb und 5 Tage unterhalb der EU-Schwellenwerte. Rechtsmittel (odwołanie) gehen an die Nationale Beschwerdekammer (Krajowa Izba Odwoławcza, KIO), in der Regel binnen 10 Tagen oberhalb und 5 Tagen unterhalb der EU-Schwellenwerte, anschließend ist eine Beschwerde beim Bezirksgericht Warschau möglich.[2][8]
So erhöhen Sie Ihre Chancen in Polen
In Polen hat der Preis oft großes Gewicht, doch öffentliche Auftraggeber dürfen den Preis nicht als einziges Kriterium verwenden oder mit mehr als 60 Prozent gewichten, es sei denn, sie legen Qualitätsanforderungen für die wesentlichen Leistungsteile fest. Punkte gewinnen Sie daher bei den Nichtpreiskriterien; lesen Sie in der SWZ (specyfikacja warunków zamówienia) genau, wie jedes Kriterium bewertet wird. Fragen zur SWZ müssen in EU-weiten Verfahren spätestens 14 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen; der Auftraggeber muss dann spätestens 6 Tage vor Fristablauf antworten und veröffentlicht Fragen und Antworten auf der Verfahrensseite, wo sie Teil der Unterlagen werden. Um den Auftraggeber kennenzulernen, prüfen Sie seinen Jahresbeschaffungsplan (plan postępowań) und seine Bekanntmachungen im Biuletyn Zamówień Publicznych, einschließlich Meldungen über ausgeführte Verträge, sowie auf TED. Liegt ein Preis mindestens 30 Prozent unter dem geschätzten Auftragswert oder dem Durchschnitt der Angebote, müssen Sie ihn mit Nachweisen erläutern. Nach der Zuschlagsentscheidung erhalten alle Bieter die Punkte je Kriterium, und Vergabeprotokoll sowie andere Angebote können angefordert werden.[10][11][12][15]
- Lesen Sie in der SWZ die Bewertung jedes Nichtpreiskriteriums, bevor Sie kalkulieren.
- Stellen Sie Fragen mindestens 14 Tage vor Fristablauf, damit eine Antwort Pflicht ist.
- Prüfen Sie plan postępowań sowie frühere BZP- und TED-Bekanntmachungen des Auftraggebers.
- Halten Sie eine belegte Kalkulation bereit, falls Ihr Preis als ungewöhnlich niedrig gilt.
- Fordern Sie Vergabeprotokoll und Siegerangebot an, um Punktverluste zu verstehen.
Bieterfragen: Wyjaśnienia treści SWZ (Erläuterung der Vergabeunterlagen, Bieterfragen)
So wird in Polen vergeben
- der Ausschreibungen werden nur nach Preis vergeben
- 39 %
- Angebote pro Los (Median)
- 1
- der Lose erhalten nur ein Angebot
- 55 %
- der Gewinner sind KMU
- 64 %
Quelle: TED, 40.008 Bekanntmachungen und Zuschläge aus 2025, berechnet von TenderRender.
So hilft TenderRender Ihnen in Polen
TenderRender erledigt die Arbeit hinter jedem Schritt oben. Ihr Team prüft und verfeinert.
- 1
Den Auftraggeber recherchieren
Stellt frühere Vergaben, Strategien und Verträge des Auftraggebers zusammen, damit Ihr Angebot zur Lage dieses Auftraggebers in Polen passt.
- 2
Fragen stellen
Findet Unklarheiten und Risiken in den Unterlagen und formuliert Fragen dazu für die Fragerunde: Wyjaśnienia treści SWZ (Erläuterung der Vergabeunterlagen, Bieterfragen).
- 3
Je Kriterium schreiben
Schreibt einen ersten Entwurf je Zuschlagskriterium, in der Sprache der Ausschreibung, mit Quellenangaben zu Ihren eigenen Unterlagen.
- 4
Prüfen
Bewertet Ihr Angebot je Zuschlagskriterium wie ein Bewerter, mit Punktzahl und konkreten Verbesserungen.
- 5
Formulare ausfüllen
Füllt die EEE, Preisblätter, Fragebögen und Excel-Anlagen aus Ihren eigenen Daten und früheren Angeboten aus, mit Quelle je Antwort.
- 6
Einreichen
Erstellt eine Checkliste aller Unterlagen, die Sie auf Platforma e-Zamówienia einreichen müssen, und bereitet sie unterschriftsreif vor.
Die Ausschreibungssuche deckt Deutschland, die Niederlande und Belgien ab; in Polen laden Sie die Unterlagen von Platforma e-Zamówienia hoch, und TenderRender arbeitet genauso damit.
Teams, die mit TenderRender schreiben oder prüfen, gewannen 49% ihrer abgeschlossenen Ausschreibungen. So wurde das berechnet
Tipps für Bieter
Prüfen Sie sowohl den BZP auf e-Zamówienia als auch TED und öffnen Sie das Verfahren dann auf der vom Auftraggeber genannten Plattform, denn viele polnische Verfahren laufen auf kommerziellen Plattformen mit eigenen Konten. Besorgen Sie frühzeitig eine qualifizierte elektronische Signatur; ausländische Unternehmen ohne polnisches Vertrauensprofil sind meist darauf angewiesen. Planen Sie Zeit und Kosten für sorgfältige polnische Übersetzungen ein und fragen Sie über die Plattform, ob eine andere Sprache zulässig ist. Fragen zur Leistungsbeschreibung (SWZ) müssen im Basisverfahren spätestens 4 Tage vor Fristende eingehen, damit eine Antwort garantiert ist. Die kurzen Fristen im Basisverfahren lassen wenig Spielraum, verfolgen Sie Bekanntmachungen daher täglich. Beantragen Sie Bescheinigungen Ihrer Heimatbehörden vorab, da nur aktuelle Dokumente akzeptiert werden. Beachten Sie die sehr kurzen Rechtsmittelfristen ab Absendung der Entscheidung.[5][6][11][18]
Plattformen in Polen
Anteil der 60.622 TED-Bekanntmachungen aus 2025, deren Unterlagen auf dieser Plattform liegen.
Kostenloses openNexus-Konto; nach Login reichen Sie Angebote ein und nehmen an E-Auktionen teil, Signatur je nach Vorgabe des Auftraggebers.
- e-Zamówienia19,6 %
Kostenlose nationale Plattform Polens: Konto anlegen, mit dem nationalen Login-Knoten verknüpfen und Angebote qualifiziert elektronisch signieren.
- Marketplanet (ezamawiajacy)16,9 %
Jeder Auftraggeber hat eine eigene Marketplanet-Instanz (auftraggeber.ezamawiajacy.pl); Adresse und Bieterhinweise stehen in der Bekanntmachung.
- eB2B7,2 %
Für Bieter kostenlos; Registrierung in der Lieferantendatenbank auf platforma.eb2b.com.pl, Angebote in öffentlichen Verfahren ggf. qualifiziert signieren.
- Logintrade6,9 %
Kommerzielle polnische Plattform für Unternehmen und einige öffentliche Auftraggeber; Anfragen sind frei einsehbar, für Angebote legen Sie ein Lieferantenkonto an.
- e-ProPublico3,2 %
Für Bieter kostenlos; Sie registrieren ein Bieterkonto, um teilzunehmen und Dokumente hochzuladen, signiert nach Vorgabe des Auftraggebers.
Suchdienste für dieses Land
- Grupa Biznes Polska
Polnische Datenbank für Ausschreibungen, Angebotsanfragen und Zuschläge, jetzt als biznes-polska.ai mit KI-Dokumentenanalyse und Risikohinweisen.
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- Minerva
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- Oferent.com.pl
Polnische Ausschreibungsdatenbank mit täglichen E-Mail-Berichten, Vergabeergebnissen und einem Archiv von Bekanntmachungen seit 2007.
- Pressinfo
Polnischer Ausschreibungsmonitoring-Dienst mit Berichten und individueller Unterstützung, inklusive Beratung und Nachprüfungsanträgen bei der Vergabekammer KIO.
- Przetargi.eGospodarka.pl
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Schreibhilfe aus diesem Land
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Häufige Fragen
Wo werden Ausschreibungen in Polen veröffentlicht?
Nationale Bekanntmachungen erscheinen im Biuletyn Zamówień Publicznych (BZP) auf der Plattform e-Zamówienia (ezamowienia.gov.pl); Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte zusätzlich auf TED. Das Verfahren selbst kann auf e-Zamówienia oder auf einer kommerziellen Plattform wie Platforma Zakupowa oder Marketplanet laufen.[7][17][18]
Muss ich mich registrieren, um ein Angebot abzugeben?
Bekanntmachungen lesen und öffentliche Unterlagen herunterladen ist auf e-Zamówienia ohne Konto möglich. Für die Angebotsabgabe brauchen Sie ein Bieterkonto auf der Plattform des Auftraggebers und eine elektronische Signatur; e-Zamówienia selbst ist kostenlos.[6][7]
Welche Schwellenwerte gelten in Polen?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt das Pzp für klassische Aufträge ab PLN 170.000. EU-Verfahren gelten ab 140.000 € (PLN 603.400) bzw. 216.000 € (PLN 930.960) für Liefer- und Dienstleistungen und ab 5.404.000 € (PLN 23.291.240) für Bauleistungen.[1][3]
Dürfen ausländische Unternehmen teilnehmen?
Ja. Unternehmen aus der EU und anderen Vertragsstaaten bieten gleichberechtigt mit und legen gleichwertige Dokumente ihres Heimatlandes vor. Wirtschaftsteilnehmer aus Drittstaaten ohne internationales Abkommen mit der EU sind laut Pzp von den Rechtsmitteln ausgeschlossen.[2]
In welcher Sprache muss ich anbieten?
Verfahren werden auf Polnisch geführt. Fremdsprachige Dokumente sind mit polnischer Übersetzung einzureichen, sofern der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen keine andere Sprache zulässt.[2]
Wie viel Zeit habe ich für mein Angebot?
Oberhalb der EU-Schwellenwerte mindestens 35 Tage im offenen Verfahren (15 Tage nach einer Vorinformation oder bei Dringlichkeit). Im nationalen Basisverfahren mindestens 7 Tage für Liefer- und Dienstleistungen und 14 Tage für Bauleistungen ab Veröffentlichung im BZP.[2]
Wie fechte ich eine Entscheidung an?
Sie legen ein Rechtsmittel (odwołanie) bei der Nationalen Beschwerdekammer (KIO) ein, in der Regel binnen 10 Tagen oberhalb und 5 Tagen unterhalb der EU-Schwellenwerte bei elektronischer Mitteilung. KIO-Entscheidungen können beim Bezirksgericht Warschau angefochten werden.[2][8]
Quellen
- Public Procurement Law of 11 September 2019, consolidated text 2026 (Dz.U. 2026 poz. 793), English translation by UZP
- Ustawa z dnia 11 września 2019 r. Prawo zamówień publicznych (ISAP)
- UZP: current EU thresholds 2026-2027 and PLN/EUR rate 4.31
- UZP: legal framework
- Regulation on subjective means of evidence (Dz.U. 2020 poz. 2415)
- Regulation on electronic means of communication (Dz.U. 2020 poz. 2452)
- UZP: Platforma e-Zamówienia
- Krajowa Izba Odwoławcza (KIO), English version
- EU thresholds 2026-2027, Delegated Regulation (EU) 2025/2152
- Pzp art. 246, limit on price criterion
- UZP e-commentary, art. 135 clarification of the SWZ
- UZP e-commentary, art. 224 abnormally low price
- UZP e-commentary, art. 23 procurement plan
- UZP e-commentary, art. 448 contract performance notice
- UZP e-commentary, art. 253 information after award
- UZP e-commentary, art. 74 access to the procedure record
- TED - EU Tenders, the Supplement to the Official Journal
- ezamowienia.gov.pl
Geprüft am 15. Oktober 2026. Erstellt von TenderRender aus amtlichen Quellen. Keine Rechtsberatung: Prüfen Sie die Bekanntmachung und die Unterlagen jeder Ausschreibung.