Auf einen Blick
- Zentrales Portal
- Unternehmensserviceportal (USP) – Ausschreibungssuche
Schwellenwerte
| Liefer- und Dienstleistungen, zentrale öffentliche Auftraggeber (EU) | € 140.000 |
| Liefer- und Dienstleistungen, sonstige öffentliche Auftraggeber wie Länder und Gemeinden (EU) | € 216.000 |
| Bauaufträge (EU) | € 5.404.000 |
| Sektorenauftraggeber: Liefer- und Dienstleistungen (EU) | € 432.000 |
| Direktvergabe, Bauaufträge, klassische Auftraggeber (national, unter) | € 200.000 |
| Direktvergabe, Liefer- und Dienstleistungen, klassische Auftraggeber (national, unter) | € 140.000 |
| Nicht offenes Verfahren ohne Bekanntmachung für Bauaufträge, drei Unternehmer (national, bis) | € 2.000.000 |
Gesetz und Auftraggeber
Rechtsgrundlage ist das Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018), das die Richtlinien 2014/24 und 2014/25 umsetzt und anders als in vielen Ländern auch den Unterschwellenbereich detailliert regelt. Für Konzessionen und Verteidigung gelten eigene Gesetze (BVergGKonz 2018 und BVergGVS 2012). Das Vergaberechtsgesetz 2026 (BGBl. I Nr. 8/2026) hat diese Gesetze geändert, die zuvor befristet erhöhten nationalen Wertgrenzen ins Dauerrecht übernommen und die Bekanntmachungsregeln neu gefasst. Dasselbe Bundesgesetz gilt für Bund, die neun Länder, Gemeinden und öffentliche Unternehmen; die Länder haben eigene Vergaberechtsschutzgesetze. Die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) ist die zentrale Beschaffungsstelle des Bundes und schließt Rahmenvereinbarungen, die viele andere Auftraggeber nutzen. Große Auftraggeber sind unter anderem die Stadt Wien, die Länder, ÖBB, ASFINAG und die Spitalsträger.[1][5][16]
Wo Ausschreibungen veröffentlicht werden
Österreich hat kein zentrales Vergabeportal. Nach dem BVergG veröffentlichen Auftraggeber Bekanntmachungen als offene Daten: Metadaten auf data.gv.at, die auf die Kerndatenquelle des jeweiligen Auftraggebers verweisen, mit Kerndaten im eForms-Format seit 1. Oktober 2026. Oberhalb der EU-Schwellenwerte erscheinen Bekanntmachungen zusätzlich auf TED. In der Praxis finden und bearbeiten Bieter Ausschreibungen auf E-Vergabeplattformen. Nach Anteil an den EU-Bekanntmachungen waren 2025 vor allem ANKÖ vergabeportal.at, vemap und ProVia führend, gefolgt vom eigenen Portal der Stadt Wien und dem Land Vorarlberg. Die Registrierung zum Herunterladen der Unterlagen und zur Angebotsabgabe ist meist kostenlos, manche Dienste verlangen Gebühren für Suchabos. Oberhalb der EU-Schwellenwerte muss die Kommunikation elektronisch erfolgen, und Auftraggeber können eine elektronische Signatur verlangen, etwa ID Austria oder eine andere qualifizierte Signatur.[3][4][14][15]
Verfahren und Schwellenwerte
Oberhalb der EU-Schwellenwerte nutzen Auftraggeber das offene Verfahren, das nicht offene Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung, das Verhandlungsverfahren mit oder ohne vorherige Bekanntmachung, den wettbewerblichen Dialog und die Innovationspartnerschaft. Unterhalb der Schwellenwerte kommen nationale Verfahren mit Wertgrenzen hinzu: die Direktvergabe an einen befugten, leistungsfähigen und zuverlässigen Unternehmer, die Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung und bei Bauaufträgen das nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung mit mindestens drei eingeladenen Unternehmern. Seit dem Vergaberechtsgesetz 2026 dürfen klassische Auftraggeber das Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung im Unterschwellenbereich nur noch in wenigen Fällen nutzen, etwa bei einer besonders günstigen Gelegenheit. Für Sektorenauftraggeber gelten höhere nationale Grenzen.[1][2]
Unterlagen und Sprache
Oberhalb der EU-Schwellenwerte müssen Auftraggeber die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptieren; in der Regel erklären Bieter ihre Eignung zunächst und legen Nachweise erst auf Aufforderung vor. Übliche Nachweise sind ein Firmenbuchauszug, Strafregisterbescheinigungen für das Unternehmen und die Geschäftsführung, eine Rückstandsbescheinigung des Finanzamts, ein Kontoauszug über die Sozialversicherungsbeiträge, Referenzen und Umsatzzahlen. Ein Eintrag im ANKÖ-Auftragnehmerkataster, einem Verzeichnis geprüfter Eignungsnachweise, kann Einzelnachweise ersetzen. Im Baubereich prüfen Auftraggeber häufig die HFU-Liste der Österreichischen Gesundheitskasse zur Auftraggeberhaftung. Ausschreibungen und Angebote sind auf Deutsch. Ausländische Bieter legen gleichwertige Nachweise aus ihrem Herkunftsland vor, in der Regel mit deutscher Übersetzung.[1][12][13]
Fristen, Zuschlag und Rechtsschutz
Im offenen Verfahren im Oberschwellenbereich beträgt die Angebotsfrist mindestens 30 Tage. Im nicht offenen Verfahren und im Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gelten mindestens 30 Tage Teilnahmeantragsfrist und mindestens 25 Tage Angebotsfrist, kürzer nach einer Vorinformation oder bei begründeter Dringlichkeit. Im Unterschwellenbereich beträgt die Angebotsfrist im offenen Verfahren mindestens 20 Tage; im nicht offenen Verfahren und im Verhandlungsverfahren gelten mindestens 14 Tage für Teilnahmeanträge und 10 Tage für Angebote. Der Zuschlag erfolgt nach dem Billigstbieterprinzip oder auf das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot (Bestbieterprinzip), das für bestimmte Aufträge, etwa manche Bauaufträge, verpflichtend ist. Nach Mitteilung der Zuschlagsentscheidung gilt eine Stillhaltefrist von 10 Tagen bei elektronischer und 15 Tagen bei postalischer Übermittlung. Nachprüfungsanträge gehen an das Bundesverwaltungsgericht bei Bundesauftraggebern oder an das jeweilige Landesverwaltungsgericht; dafür fällt eine vom Auftragswert abhängige Pauschalgebühr an.[1][10]
So erhöhen Sie Ihre Chancen in Österreich
Nach § 91 Bundesvergabegesetz 2018 in der Fassung von 2026 ist der Zuschlag grundsätzlich dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebot zu erteilen (Bestbieterprinzip), ermittelt anhand eines Kostenmodells oder bekannt gegebener Zuschlagskriterien; das Billigstbieterprinzip ist nur bei eindeutig und vollständig beschriebenen Leistungen zulässig. Bei bestimmten Leistungen, etwa geistigen Dienstleistungen im Verhandlungsverfahren, Lebensmitteln, Gebäudereinigung, Bewachung und Busverkehr, muss der Auftraggeber qualitäts-, sozial- oder nachhaltigkeitsbezogene Aspekte festlegen. Lesen Sie in den Ausschreibungsunterlagen Kriterien, Gewichtung und Bewertungsmethode sowie die Frist für Bieteranfragen, die oft einige Tage vor Ende der Angebotsfrist liegt. Antworten und Änderungen gehen an alle Bieter, und eine Berichtigung kann die Frist verschieben. Die Ausschreibung ist eine gesondert anfechtbare Entscheidung mit kurzen Fristen; sprechen Sie Probleme daher früh an. Lernen Sie den Auftraggeber über frühere Bekanntmachungen auf den Plattformen und TED, die Open-Data-Bekanntmachungen auf data.gv.at und Berichte des Rechnungshofs kennen. Preisen Sie das Leistungsverzeichnis exakt aus, unterfertigen Sie in der geforderten Form und legen Sie Nachweise oder Ihren ANKÖ-Katastereintrag bei. Auffällige Preise führen zu einer vertieften Angebotsprüfung nach § 137. Die Zuschlagsentscheidung muss Ablehnungsgründe, Gesamtpreis sowie Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots nennen; prüfen Sie sie vor Ablauf der Stillhaltefrist von 10 bzw. 15 Tagen.[8][9][10][11]
- Ermitteln Sie Zuschlagskriterien, Gewichtung und Bewertungsmethode in den Unterlagen.
- Prüfen Sie frühere Bekanntmachungen, Open Data und Rechnungshofberichte zum Auftraggeber.
- Stellen Sie Bieteranfragen fristgerecht und verfolgen Sie jede Berichtigung.
- Preisen Sie das Leistungsverzeichnis exakt aus und halten Sie die Kalkulation bereit.
- Unterfertigen Sie formgerecht und reichen Sie rechtzeitig mit allen Nachweisen ein.
- Analysieren Sie die Zuschlagsentscheidung und handeln Sie innerhalb der Stillhaltefrist.
Bieterfragen: Bieteranfragen und Berichtigung der Ausschreibung
So wird in Österreich vergeben
- der Ausschreibungen werden nur nach Preis vergeben
- 19 %
- Angebote pro Los (Median)
- 3
- der Lose erhalten nur ein Angebot
- 29 %
- der Gewinner sind KMU
- 63 %
Quelle: TED, 11.964 Bekanntmachungen und Zuschläge aus 2025, berechnet von TenderRender.
So hilft TenderRender Ihnen in Österreich
TenderRender erledigt die Arbeit hinter jedem Schritt oben. Ihr Team prüft und verfeinert.
- 1
Den Auftraggeber recherchieren
Stellt frühere Vergaben, Strategien und Verträge des Auftraggebers zusammen, damit Ihr Angebot zur Lage dieses Auftraggebers in Österreich passt.
- 2
Fragen stellen
Findet Unklarheiten und Risiken in den Unterlagen und formuliert Fragen dazu für die Fragerunde: Bieteranfragen und Berichtigung der Ausschreibung.
- 3
Je Kriterium schreiben
Schreibt einen ersten Entwurf je Zuschlagskriterium, in der Sprache der Ausschreibung, mit Quellenangaben zu Ihren eigenen Unterlagen.
- 4
Prüfen
Bewertet Ihr Angebot je Zuschlagskriterium wie ein Bewerter, mit Punktzahl und konkreten Verbesserungen.
- 5
Formulare ausfüllen
Füllt die EEE, Preisblätter, Fragebögen und Excel-Anlagen aus Ihren eigenen Daten und früheren Angeboten aus, mit Quelle je Antwort.
- 6
Einreichen
Erstellt eine Checkliste aller Unterlagen, die Sie auf Unternehmensserviceportal (USP) – Ausschreibungssuche einreichen müssen, und bereitet sie unterschriftsreif vor.
Die Ausschreibungssuche deckt Deutschland, die Niederlande und Belgien ab; in Österreich laden Sie die Unterlagen von Unternehmensserviceportal (USP) – Ausschreibungssuche hoch, und TenderRender arbeitet genauso damit.
Teams, die mit TenderRender schreiben oder prüfen, gewannen 49% ihrer abgeschlossenen Ausschreibungen. So wurde das berechnet
Tipps für Bieter
Registrieren Sie sich auf der Plattform des Auftraggebers und richten Sie Benachrichtigungen auf den wichtigsten Plattformen und auf TED ein, da Bekanntmachungen auf mehrere Systeme verteilt sind. Erwägen Sie einen Eintrag im ANKÖ-Auftragnehmerkataster, wenn Sie häufig anbieten, damit Sie nicht jedes Mal dieselben Nachweise einreichen müssen. Lesen Sie die Ausschreibungsunterlagen genau auf Pflichtformulare, verbindliche Leistungsverzeichnisse und die Frist für Fragen, die Auftraggeber oft mehrere Tage vor Ende der Angebotsfrist ansetzen. Prüfen Sie im Baubereich frühzeitig die Vorgaben zu Subunternehmern und die HFU-Liste. Stellen Sie sicher, dass eine vertretungsbefugte Person das Angebot in der verlangten Form unterzeichnet. Wenn Sie eine Entscheidung anfechten wollen, beachten Sie die kurzen Fristen und die Gebühren für Nachprüfungsanträge und holen Sie früh Rat ein.[1][3][12][13]
Plattformen in Österreich
Anteil der 6.383 TED-Bekanntmachungen aus 2025, deren Unterlagen auf dieser Plattform liegen.
- ANKÖ vergabeportal.at50,9 %
Sie registrieren sich bei ANKÖ; elektronische Angebote signieren Sie qualifiziert (ID Austria oder ausländische qualifizierte Signatur).
- vemap18,2 %
Österreichische Vergabeplattform, auf der Auftraggeber Lieferanten zu Online-Verfahren einladen; die Teilnahme ist für Lieferanten kostenlos.
- ProVia11,6 %
Gemeinsame Vergabeplattform von ÖBB und ASFINAG; Sie registrieren sich im Bieterportal, laden Unterlagen und signieren Angebote digital auf der Plattform.
- Stadt Wien (own portal)11 %
Die Stadt Wien vergibt über die Plattform eVergabe+ des ANKÖ; Angebote unterschreiben Sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, z. B. ID Austria.
- Land Vorarlberg (own portal)3,1 %
Das Land veröffentlicht auf eigener Bekanntmachungsseite; E-Vergaben laufen über eVergabe+ von ANKÖ (Registrierung kostenlos), Angebote signieren Sie elektronisch, z. B. mit ID Austria.
Suchdienste für dieses Land
- ANKÖ – Auftragnehmerkataster Österreich
Österreichischer Vergabedienstleister mit der eVergabe-Plattform eVergabe+, der Ausschreibungsdatenbank Vergabeportal und der Liste geeigneter Unternehmer.
- auftrag.at
Österreichische Ausschreibungssuche mit KI-gestützten semantischen Suchagenten und täglichen E-Mail-Alerts für AT- und EU-Ausschreibungen, plus Beratung.
- Ausschreibung.at
Österreichisches Portal für Bauausschreibungen mit täglichen Alerts zu öffentlichen und privaten Aufträgen, Download der Unterlagen und Ausschreibungsfunktion.
- USP Ausschreibungssuche (Unternehmensserviceportal)
Kostenlose Ausschreibungssuche des Bundes, die täglich alle Ausschreibungen nach BVergG 2018 bündelt; das Angebot geben Sie auf der verlinkten Plattform ab.
- vergabe.bot
KI-Suchmaschine für öffentliche Ausschreibungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, inkl. Gemeinde-Websites, mit täglichen E-Mail-Alerts und API.
Schreibhilfe aus diesem Land
- Scalera
KI-Plattform für Bauzulieferer und Bauunternehmen, die Positionen aus Leistungsverzeichnissen extrahiert und Produktkatalogen oder Nachunternehmern zuordnet.
- tendric
Plattform für komplexe technische Ausschreibungen: klassifiziert Lastenheft-Anforderungen, prüft Normen und entwirft Antworten aus internen Quellen.
Ausschreibungsberater
- auftrag.at
Österreichische Ausschreibungssuche mit KI-gestützten semantischen Suchagenten und täglichen E-Mail-Alerts für AT- und EU-Ausschreibungen, plus Beratung.
Häufige Fragen
Wo werden öffentliche Ausschreibungen in Österreich veröffentlicht?
Ein zentrales Portal gibt es nicht. Auftraggeber veröffentlichen Bekanntmachungen als offene Daten, verknüpft über data.gv.at, und oberhalb der EU-Schwellenwerte auf TED; die Verfahren laufen auf Plattformen wie ANKÖ vergabeportal.at, vemap und ProVia.[3][4][14]
Muss ich mich registrieren, um ein Angebot abzugeben?
Ja, auf der E-Vergabeplattform des Auftraggebers. Die Registrierung zum Herunterladen der Unterlagen und zur Angebotsabgabe ist meist kostenlos, und Auftraggeber können eine elektronische Signatur verlangen.[3]
Welche Schwellenwerte gelten?
2026 und 2027 liegen die EU-Schwellenwerte bei 140.000 € für Liefer- und Dienstleistungen zentraler Auftraggeber, 216.000 € für sonstige Auftraggeber und 5.404.000 € für Bauleistungen, jeweils ohne Umsatzsteuer. National dürfen Bauaufträge unter 200.000 € und Liefer- und Dienstleistungen unter 140.000 € direkt vergeben werden.[2][6]
Dürfen ausländische Unternehmen teilnehmen?
Ja. Unternehmen aus der EU und aus Staaten des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen bieten zu gleichen Bedingungen und dürfen gleichwertige ausländische Nachweise vorlegen.[1]
In welcher Sprache muss ich anbieten?
Auf Deutsch. Vergabeunterlagen und Kommunikation sind deutschsprachig, ausländische Nachweise brauchen meist eine deutsche Übersetzung.[1]
Wie viel Zeit habe ich für mein Angebot?
Mindestens 30 Tage im offenen Verfahren im Oberschwellenbereich und mindestens 20 Tage im offenen Verfahren im Unterschwellenbereich. Bei Dringlichkeit oder nach einer Vorinformation können die Fristen kürzer sein.[1]
Was ist das ANKÖ-Auftragnehmerkataster?
Ein Verzeichnis, in dem Unternehmen geprüfte Eignungsnachweise wie Firmenbuchauszug, Steuer- und Sozialversicherungsbescheinigungen hinterlegen. Viele österreichische Auftraggeber akzeptieren den Eintrag anstelle einzelner Nachweise.[12]
Quellen
- Bundesvergabegesetz 2018 – consolidated text (RIS)
- WKO – Nationale Schwellenwerte nach dem Vergaberechtsgesetz 2026 (as of 01.03.2026)
- Unternehmensserviceportal (USP) – E-Procurement: allgemeine Informationen
- BMJ – Rundschreiben zur Einführung von eForms
- Bundesbeschaffung GmbH (BBG)
- Commission Delegated Regulation (EU) 2025/2152 – thresholds 2026–2027
- Commission Delegated Regulation (EU) 2025/2150 – utilities thresholds 2026–2027
- RIS – Bundesvergabegesetz 2018 § 91 (consolidated)
- § 137 BVergG 2018 – Prüfung der Angemessenheit der Preise und vertiefte Angebotsprüfung (RIS)
- § 143 BVergG 2018 – Mitteilung der Zuschlagsentscheidung (JUSLINE)
- Rechnungshof Österreich
- Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ) – WKO
- Eintragung in die HFU-Gesamtliste – Unternehmensserviceportal (USP)
- data.gv.at – Offene Daten Österreich
- ANKÖ vergabeportal.at
- bmj.gv.at
Geprüft am 15. Oktober 2026. Erstellt von TenderRender aus amtlichen Quellen. Keine Rechtsberatung: Prüfen Sie die Bekanntmachung und die Unterlagen jeder Ausschreibung.