Länderleitfaden

Wie funktionieren Ausschreibungen in Liechtenstein?

Liechtenstein ist ein kleiner EWR-Staat; das Vergaberecht folgt über das EWR-Abkommen den EU-Richtlinien, während die Währung der Schweizer Franken ist. Regierung, die 11 Gemeinden und öffentliche Einrichtungen veröffentlichen alle Ausschreibungen ober- und unterhalb der Schwellenwerte auf Deutsch im amtlichen eAmtsblatt, EWR-weite Ausschreibungen zusätzlich auf TED. Viele Aufträge sind klein, Direktvergaben sind bis CHF 100 000 zulässig.

TenderRenderKI für Ausschreibungen

Auf einen Blick

Zentrales Portal
eAmtsblatt

Schwellenwerte

Liefer- und Dienstleistungen, Regierung (EWR)€ 140.000 (CHF 132 849)
Liefer- und Dienstleistungen, Gemeinden und Einrichtungen des öffentlichen Rechts (EWR)€ 216.000 (CHF 204 967)
Bauarbeiten sowie Bau- und Dienstleistungskonzessionen (EWR)€ 5.404.000 (CHF 5 127 994)
Dienstleistungen nach Anhang 5 (soziale und besondere Dienstleistungen, EWR)€ 750.000 (CHF 711 694)
Direktvergabe zulässig bis (national)CHF 100 000
Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung zulässig unter (national)CHF 132 849
Keine Beschwerde möglich bei Aufträgen bis zu diesem Wert unterhalb der SchwellenwerteCHF 200 000

Gesetz und Auftraggeber

Rechtsgrundlage sind das Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen (ÖAWG) von 1998 und die Verordnung (ÖAWV), die die EU-Vergaberichtlinien in der ins EWR-Abkommen übernommenen Fassung umsetzen; für Sektorenauftraggeber gilt ein eigenes Gesetz (ÖAWSG). Das Gesetz gilt für Aufträge ober- und unterhalb der Schwellenwerte. Auftraggeber sind die Regierung und ihre Amtsstellen, die 11 Gemeinden, Einrichtungen des öffentlichen Rechts sowie subventionierte Vorhaben, welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Regierung macht die Schwellenwerte in Euro mit Frankenbeträgen im Landesgesetzblatt kund; die EWR-Werte für 2026 und 2027 gelten in Liechtenstein seit dem 21. März 2026. Die Fachstelle Öffentliches Auftragswesen der Landesverwaltung berät Auftraggeber und ist für Statistiken und Meldungen zuständig. Der Markt ist klein, die meisten Aufträge betreffen Bau und Gebäudetechnik.[1][2][3][6]

Wo Ausschreibungen veröffentlicht werden

Alle Bekanntmachungen ober- und unterhalb der Schwellenwerte sind in den liechtensteinischen amtlichen Publikationsorganen in deutscher Sprache zu veröffentlichen, in der Praxis im eAmtsblatt, dem elektronischen Amtsblatt unter amtsblatt.llv.li. Oberhalb der EWR-Schwellenwerte übermittelt der Auftraggeber die Bekanntmachung zusätzlich dem Amt für Veröffentlichungen der EU für TED; national darf sie erst nach der EU-Veröffentlichung oder nach einer kurzen Wartefrist erscheinen. Das Lesen der Bekanntmachungen im eAmtsblatt ist kostenlos und ohne Registrierung möglich. Die Ausschreibungsunterlagen nennen, wie Sie die Unterlagen erhalten und wo das Angebot einzureichen ist; Offerten werden häufig fristgerecht bei einer bezeichneten Abgabestelle eingereicht. Direktvergaben und Verhandlungsverfahren unterhalb der nationalen Grenzen werden nicht vorab veröffentlicht.[1][4]

Verfahren und Schwellenwerte

Oberhalb der Schwellenwerte wählt der Auftraggeber zwischen dem offenen und dem nicht offenen Verfahren; Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog und Innovationspartnerschaft sind nur in den durch Verordnung bestimmten Ausnahmefällen zulässig. Unterhalb der Schwellenwerte werden Aufträge in der Regel ebenfalls im offenen oder nicht offenen Verfahren vergeben. Das Verhandlungsverfahren ohne vorgängige Bekanntmachung ist unterhalb eines festen Werts zulässig, darüber bei besonderen Umständen mit vorheriger Genehmigung der Regierung. Direktvergaben zu marktüblichen Bedingungen sind bis zu einem tieferen festen Wert erlaubt. Für Planungswettbewerbe in Bauwesen und Raumplanung verweist die Verordnung auf die Ordnungen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA).[1][2]

Unterlagen und Sprache

Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen, und die Bekanntmachung nennt die Sprache der Offerte, in der Regel Deutsch. Bewerber und Offertsteller müssen die Eignungsnachweise vor Ablauf der Frist einreichen, sofern diese nicht elektronisch verfügbar sind; oberhalb der Schwellenwerte kann die Einheitliche Europäische Eigenerklärung verwendet werden. Übliche Nachweise sind ein Handelsregisterauszug, Bestätigungen über bezahlte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, Referenzen und Finanzangaben. Zudem müssen Anbieter bestätigen, dass sie die am Ort der Leistungserbringung geltenden Vorschriften über Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen einhalten. Ausländische Anbieter legen gleichwertige Dokumente aus ihrem Herkunftsland vor, mit deutscher Übersetzung, wenn der Auftraggeber dies verlangt.[1][2]

Fristen, Zuschlag und Rechtsschutz

Oberhalb der Schwellenwerte beträgt die Mindestfrist für Offerten im offenen Verfahren 35 Tage ab Absendung der Bekanntmachung, nach einer qualifizierten Vorinformation 15 Tage. Im nicht offenen Verfahren gelten mindestens 30 Tage für die Bewerbung und mindestens 30 Tage für die Offerte. Unterhalb der Schwellenwerte gelten mindestens 17 Tage für Offerten im offenen Verfahren, je 17 Tage für Bewerbung und Offerte im nicht offenen Verfahren und 17 Tage im Verhandlungsverfahren. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot. Beschwerden gegen Verfügungen von Auftraggebern sind bei der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten einzureichen, innerhalb von 10 Tagen bei elektronischer Übermittlung oder per Fax und innerhalb von 14 Tagen bei Zustellung per Post. Gegen Entscheidungen der Regierung ist der Verwaltungsgerichtshof zuständig. Unterhalb der Schwellenwerte ist bei Aufträgen bis zu einem festen Wert keine Beschwerde möglich.[1][2]

So erhöhen Sie Ihre Chancen in Liechtenstein

Das liechtensteinische ÖAWG folgt den EWR-Vergaberegeln, und den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot nach den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Kriterien. Da der Markt klein ist und viele Auftraggeber Gemeinden und die Landesverwaltung sind, unterscheidet sich die Praxis je Auftraggeber; lesen Sie in den Unterlagen die genauen Kriterien und Gewichtungen, statt anzunehmen, dass der Preis entscheidet. Fragen richten Sie schriftlich und fristgerecht an die in den Unterlagen genannte Stelle; klären Sie alle Unklarheiten zu Umfang und Bewertung, denn die Antworten gehen an alle Bieter und bilden die Vergleichsgrundlage. Lernen Sie den Auftraggeber über das eAmtsblatt kennen, in dem jede veröffentlichte liechtensteinische Ausschreibung und Vergabe erscheint, über TED für grössere Aufträge sowie über Gemeinde- und Landesbudgets und Berichte. Schreiben Sie auf Deutsch, offerieren Sie in Franken, sofern nichts anderes verlangt ist, und belegen Sie vergleichbare Referenzen, idealerweise aus Liechtenstein, der Schweiz oder Österreich, mit benannten Personen und realistischen Terminplänen. Angebote scheitern, wenn sie verspätet bei der Eingabestelle eintreffen, unvollständig oder nicht unterschrieben sind, von den Formularen abweichen oder der Preis nicht erklärbar ist. Verlangen Sie nach dem Entscheid die Gründe und die Bewertung und beachten Sie die kurzen Beschwerdefristen von 10 oder 14 Tagen.[1][4]

  1. Lesen Sie in den Unterlagen Kriterien, Gewichtung und Eingabestelle.
  2. Verfolgen Sie im eAmtsblatt frühere Ausschreibungen und Vergaben des Auftraggebers.
  3. Stellen Sie schriftlich fristgerecht Fragen und lesen Sie alle Antworten.
  4. Schreiben Sie auf Deutsch mit regionalen Referenzen, benannten Personen und CHF-Preisen.
  5. Reichen Sie ein vollständiges, unterschriebenes Angebot rechtzeitig ein.
  6. Verlangen Sie Gründe und Bewertung und beachten Sie die Frist von 10 oder 14 Tagen.

Bieterfragen: Bieterfragen und Auskünfte des Auftraggebers

So wird in Liechtenstein vergeben

Angebote pro Los (Median)
3
der Lose erhalten nur ein Angebot
13 %

Quelle: TED, 131 Bekanntmachungen und Zuschläge aus 2025, berechnet von TenderRender.

So hilft TenderRender Ihnen in Liechtenstein

TenderRender erledigt die Arbeit hinter jedem Schritt oben. Ihr Team prüft und verfeinert.

  1. 1

    Den Auftraggeber recherchieren

    Stellt frühere Vergaben, Strategien und Verträge des Auftraggebers zusammen, damit Ihr Angebot zur Lage dieses Auftraggebers in Liechtenstein passt.

  2. 2

    Fragen stellen

    Findet Unklarheiten und Risiken in den Unterlagen und formuliert Fragen dazu für die Fragerunde: Bieterfragen und Auskünfte des Auftraggebers.

  3. 3

    Je Kriterium schreiben

    Schreibt einen ersten Entwurf je Zuschlagskriterium, in der Sprache der Ausschreibung, mit Quellenangaben zu Ihren eigenen Unterlagen.

  4. 4

    Prüfen

    Bewertet Ihr Angebot je Zuschlagskriterium wie ein Bewerter, mit Punktzahl und konkreten Verbesserungen.

  5. 5

    Formulare ausfüllen

    Füllt die EEE, Preisblätter, Fragebögen und Excel-Anlagen aus Ihren eigenen Daten und früheren Angeboten aus, mit Quelle je Antwort.

  6. 6

    Einreichen

    Erstellt eine Checkliste aller Unterlagen, die Sie auf eAmtsblatt einreichen müssen, und bereitet sie unterschriftsreif vor.

Die Ausschreibungssuche deckt Deutschland, die Niederlande und Belgien ab; in Liechtenstein laden Sie die Unterlagen von eAmtsblatt hoch, und TenderRender arbeitet genauso damit.

Teams, die mit TenderRender schreiben oder prüfen, gewannen 49% ihrer abgeschlossenen Ausschreibungen. So wurde das berechnet

Tipps für Bieter

Verfolgen Sie das eAmtsblatt regelmässig, denn jede veröffentlichte Ausschreibung in Liechtenstein erscheint dort auf Deutsch, auch kleine. Lesen Sie in den Ausschreibungsunterlagen Art und Ort der Einreichung und planen Sie Zustellzeit ein, wenn eine physische Abgabestelle genannt ist. Verfassen Sie die Offerte auf Deutsch und kalkulieren Sie in Schweizer Franken, sofern die Unterlagen nichts anderes vorsehen. Da der Markt klein ist und viele Aufträge unter der Grenze für Direktvergaben liegen, lohnt sich der Kontakt zu lokalen Auftraggebern und Gemeinden. Unternehmen aus der Schweiz, Österreich und Deutschland sind häufige Mitbewerber; lokale Referenzen und Kenntnis der Schweizer Normen helfen. Beachten Sie die kurzen Beschwerdefristen von 10 bzw. 14 Tagen, wenn Sie eine Entscheidung anfechten wollen.[4]

Plattformen in Liechtenstein

Anteil der 87 TED-Bekanntmachungen aus 2025, deren Unterlagen auf dieser Plattform liegen.

  • Das amtliche eAmtsblatt veröffentlicht Ausschreibungen, ist aber keine Angebotsplattform. Unterlagen und Abgabe laufen über die in der Kundmachung genannte Stelle.

    Website

ÖffentlichKommerziell

Suchdienste für dieses Land

  • eAmtsblatt Liechtenstein

    Elektronisches Amtsblatt Liechtensteins mit Rubriken für öffentliche Ausschreibungen (Bau, Lieferung, Dienstleistung), Zuschläge und vergebene Aufträge.

Alle Anbieter auf der Market Map

Häufige Fragen

Wo werden öffentliche Ausschreibungen in Liechtenstein veröffentlicht?

Im elektronischen Amtsblatt, dem eAmtsblatt (amtsblatt.llv.li), auf Deutsch. Ausschreibungen oberhalb der EWR-Schwellenwerte erscheinen zusätzlich auf TED.[4]

Muss ich mich registrieren, um ein Angebot abzugeben?

Zum Lesen der Bekanntmachungen im eAmtsblatt ist keine Registrierung nötig. Die Ausschreibungsunterlagen erklären, wie Sie die Unterlagen erhalten und wo das Angebot einzureichen ist.[4]

Welche Schwellenwerte gelten?

Seit dem 21. März 2026 liegen die EWR-Schwellenwerte bei 140 000 Euro (CHF 132 849) für Liefer- und Dienstleistungen der Regierung, 216 000 Euro (CHF 204 967) für Gemeinden und öffentliche Einrichtungen und 5 404 000 Euro (CHF 5 127 994) für Bauarbeiten. National sind Direktvergaben bis CHF 100 000 zulässig.[2][3][5]

Dürfen ausländische Unternehmen teilnehmen?

Ja. Unternehmen aus EWR-Staaten und aus Staaten des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen bieten zu gleichen Bedingungen.[1]

In welcher Sprache muss ich anbieten?

Auf Deutsch. Ausschreibungsunterlagen sind deutschsprachig, und die Bekanntmachung nennt die Sprache der Offerte.[1]

Wie viel Zeit habe ich für mein Angebot?

Mindestens 35 Tage im offenen Verfahren oberhalb der EWR-Schwellenwerte und mindestens 17 Tage im offenen Verfahren unterhalb davon.[1][2]

Warum werden Beträge in Euro und Franken angegeben?

Die EWR-Schwellenwerte werden in Euro festgelegt, Liechtenstein verwendet aber den Schweizer Franken; deshalb veröffentlicht die Regierung die Frankenbeträge im Landesgesetzblatt. Nationale Grenzen wie der Wert für Direktvergaben gelten nur in Franken.[3]

Quellen

  1. ÖAWG – Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen (consolidated)
  2. ÖAWV – Verordnung über das Öffentliche Auftragswesen (version of 21.03.2026)
  3. Kundmachung vom 17. März 2026 der Schwellenwerte, LGBl. 2026 Nr. 105 (in force 21 March 2026)
  4. eAmtsblatt Liechtenstein
  5. Commission Delegated Regulation (EU) 2025/2152 – thresholds 2026–2027 (incorporated in the EEA Agreement)
  6. Landesverwaltung Liechtenstein (LLV)

Geprüft am 15. Oktober 2026. Erstellt von TenderRender aus amtlichen Quellen. Keine Rechtsberatung: Prüfen Sie die Bekanntmachung und die Unterlagen jeder Ausschreibung.

Als Daten:MarkdownJSONllms.txtCC BY 4.0

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