Kurz gesagt
Dieses Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe des deutschen Vergaberechts von A bis Z, für Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen. Die drei zentralen Begriffe: Die Vergabestelle ist die Stelle des öffentlichen Auftraggebers, die das Verfahren durchführt, Zuschlagskriterien sind die vorab bekannt gemachten Maßstäbe, nach denen das wirtschaftlichste Angebot ermittelt wird, und die Informations- und Wartepflicht nach § 134 GWB verpflichtet den Auftraggeber, unterlegene Bieter vor dem Zuschlag zu informieren und danach eine Frist abzuwarten.
Das deutsche Vergaberecht ist zweigeteilt. Oberhalb der EU-Schwellenwerte gelten das GWB und die Vergabeverordnungen (Kartellvergaberecht). Unterhalb gelten Haushaltsrecht, UVgO, VOB/A Abschnitt 1 und Landesrecht. Viele Begriffe unten zeigen deshalb an, in welchem Bereich sie gelten. Beträge stammen aus offiziellen Quellen und sind mit ihrem Gültigkeitszeitraum angegeben.
A
Angebotsfrist
Die Frist, bis zu der Ihr Angebot vollständig bei der Vergabestelle eingegangen sein muss, in der Regel elektronisch über die Vergabeplattform. Verspätete Angebote werden ausgeschlossen.
Aufhebung
Die Beendigung eines Vergabeverfahrens ohne Zuschlag, etwa weil kein wirtschaftliches Angebot eingegangen ist oder sich die Grundlagen wesentlich geändert haben. Bieter haben in der Regel keinen Anspruch auf Zuschlag, wohl aber auf eine Mitteilung.
Auftragswert
Der geschätzte Gesamtwert des Auftrags ohne Umsatzsteuer, einschließlich Optionen und Verlängerungen. Er entscheidet, ob der Auftrag oberhalb oder unterhalb der Schwellenwerte liegt.
Ausschlussgründe
Umstände, die zum Ausschluss eines Unternehmens führen. Das GWB unterscheidet zwingende Ausschlussgründe (etwa bestimmte Straftaten) und fakultative (etwa Insolvenz oder schwere Verfehlungen). Sie erklären sie in Teil III der EEE.
B
Bekanntmachung
Die öffentliche Veröffentlichung eines Vergabeverfahrens. EU-weite Verfahren werden auf TED bekannt gemacht, seit dem 25. Oktober 2023 im Format eForms. National erscheinen sie auf Vergabeplattformen und dem Bekanntmachungsservice unter oeffentlichevergabe.de.
Beschränkte Ausschreibung
Nationales Verfahren unterhalb der Schwellenwerte, bei dem nur ausgewählte Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, mit oder ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb. Geregelt in UVgO und VOB/A Abschnitt 1.
Bieterfragen
Fragen von Bietern an die Vergabestelle während der Angebotsphase, um Unklarheiten in den Vergabeunterlagen zu klären. Die Antworten gehen anonymisiert an alle Bieter. TenderRender schlägt nach der Verarbeitung der Unterlagen Bieterfragen mit Begründung und Fundstelle vor und exportiert sie nach Excel; einreichen müssen Sie selbst. Siehe Bieterfragen mit KI formulieren.
Bietergemeinschaft
Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, die gemeinsam ein Angebot abgeben und gesamtschuldnerisch haften. Jedes Mitglied legt in der Regel eine eigene EEE vor.
Bindefrist
Der Zeitraum, in dem Sie an Ihr Angebot gebunden sind und der Auftraggeber den Zuschlag erteilen kann. Wird sie überschritten, bittet die Vergabestelle oft um eine Verlängerung.
D
Direktauftrag
Vergabe ohne förmliches Verfahren bei sehr geringen Auftragswerten. Die Wertgrenzen unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern; maßgeblich ist die Regelung, die für den jeweiligen Auftraggeber gilt.
E
EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung)
Das europäische Standardformular (englisch ESPD), mit dem Unternehmen vorläufig erklären, dass keine Ausschlussgründe vorliegen und die Eignungskriterien erfüllt sind. Festgelegt in der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7. Nachweise reichen Sie erst auf Anforderung ein.
eForms
Das EU-weite Datenformat für Bekanntmachungen, verpflichtend seit dem 25. Oktober 2023. Für Bieter heißt das: strukturierte Daten zu Losen, Fristen und Kriterien, die Suchdienste besser auswerten können.
Eignungskriterien
Anforderungen an das Unternehmen: Befähigung zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Wer sie nicht erfüllt, wird ausgeschlossen, bevor das Angebot gewertet wird. Siehe Eignungsnachweise und Präqualifikation verwalten.
Eignungsleihe
Ein Bieter stützt sich zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens. Dieses Unternehmen muss in der Regel eine Verpflichtungserklärung und eine eigene EEE abgeben.
eVergabe
Die elektronische Durchführung von Vergabeverfahren, von der Bekanntmachung über die Kommunikation bis zur Angebotsabgabe. Oberhalb der Schwellenwerte ist sie Standard.
F
Formblätter
Vorgegebene Formulare der Vergabestelle, etwa Eigenerklärungen, Referenzlisten, Preisblätter oder im Baubereich Formblätter aus dem Vergabehandbuch. Fehlende oder unvollständige Formblätter sind ein häufiger Ausschlussgrund. TenderRender füllt Word-, PDF- und Excel-Formblätter aus Projektunterlagen und Ihrer Bibliothek aus; Unterschriften bleiben leer. Siehe Formblätter mit KI ausfüllen.
G
GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
Teil 4 des GWB enthält die Grundregeln für Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte: Grundsätze, Verfahrensarten, Ausschlussgründe, Zuschlag und Rechtsschutz.
I
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB)
Der Auftraggeber muss unterlegene Bieter vor dem Zuschlag in Textform über den Namen des Gewinners und die Gründe der Nichtberücksichtigung informieren. Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage danach geschlossen werden, bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage. Siehe Ausschreibung verloren? Das Informationsschreiben lesen.
K
Kartellvergaberecht
Sammelbegriff für das Vergaberecht oberhalb der EU-Schwellenwerte: GWB Teil 4, VgV, SektVO, KonzVgV, VSVgV und VOB/A Abschnitt 2. Nur hier steht der Weg zur Vergabekammer offen.
Konzepte
Freitextliche Angebotsteile, in denen Sie beschreiben, wie Sie den Auftrag ausführen, etwa ein Qualitäts-, Personal- oder Einarbeitungskonzept. Sie werden anhand der qualitativen Zuschlagskriterien bewertet. Siehe Konzepte für Ausschreibungen schreiben.
L
Landesvergabegesetze
Gesetze der Bundesländer mit zusätzlichen Vorgaben, etwa zu Tariftreue, Mindestentgelt oder Wertgrenzen. Prüfen Sie bei jeder Ausschreibung, welches Landesrecht gilt.
Leistungsbeschreibung
Der Teil der Vergabeunterlagen, der den Auftragsgegenstand so eindeutig und vollständig beschreibt, dass alle Bieter ihn gleich verstehen. Sie kann konstruktiv (Leistungsverzeichnis) oder funktional (Leistungsprogramm) sein.
Lose
Teilaufträge, in die ein Auftrag fachlich (Fachlose) oder mengenmäßig beziehungsweise regional (Teillose) aufgeteilt wird. Die Losvergabe soll mittelständischen Unternehmen die Teilnahme erleichtern. Oft dürfen Sie auf mehrere Lose bieten, manchmal mit Loslimitierung.
N
Nachforderung
Die Vergabestelle kann fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen nachfordern. Leistungsbezogene Unterlagen, die die Wertung beeinflussen, sind in der Regel nicht nachforderbar. Verlassen Sie sich nicht darauf.
Nachprüfungsverfahren
Das Rechtsschutzverfahren vor der Vergabekammer oberhalb der Schwellenwerte. Voraussetzung ist in der Regel eine rechtzeitige Rüge.
Nebenangebote
Angebote, die vom vorgegebenen Leistungsinhalt abweichen, etwa eine andere technische Lösung. Oberhalb der Schwellenwerte nur zulässig, wenn der Auftraggeber sie ausdrücklich zugelassen und Mindestanforderungen festgelegt hat.
O
Offenes Verfahren
EU-Verfahren, in dem jedes interessierte Unternehmen ein Angebot abgeben kann. National entspricht dem die öffentliche Ausschreibung.
Öffentlicher Auftraggeber
Bund, Länder, Kommunen, deren Sondervermögen und bestimmte juristische Personen, die im Allgemeininteresse tätig sind und überwiegend staatlich finanziert oder beherrscht werden.
P
Präqualifikation
Vorab geprüfte Eignungsnachweise, die Sie in einem amtlichen Verzeichnis hinterlegen: für Bauleistungen über den Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-VOB), für Liefer- und Dienstleistungen über das AVPQ der Industrie- und Handelskammern. Spart Einzelnachweise pro Verfahren.
Preisblatt
Formblatt oder Tabelle, in die Sie Ihre Preise eintragen. Änderungen an den Vorgaben oder fehlende Preise können zum Ausschluss führen.
R
Rahmenvereinbarung
Vereinbarung mit einem oder mehreren Unternehmen über die Bedingungen künftiger Einzelaufträge (Abrufe). Die Laufzeit beträgt oberhalb der Schwellenwerte in der Regel höchstens vier Jahre.
Rügeobliegenheit
Bieter müssen erkannte Vergabeverstöße gegenüber dem Auftraggeber rügen, bevor sie ein Nachprüfungsverfahren beantragen können: erkannte Verstöße innerhalb von 10 Kalendertagen, Verstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Unterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist. Wer zu spät rügt, verliert sein Recht.
S
Schwellenwerte
Die EU-Beträge (netto), ab denen EU-weit ausgeschrieben werden muss. Vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027 gelten unter anderem: Bauaufträge 5.404.000 Euro, Liefer- und Dienstleistungen oberster und oberer Bundesbehörden 140.000 Euro, sonstiger öffentlicher Auftraggeber 216.000 Euro, Sektorenauftraggeber 432.000 Euro, soziale und andere besondere Dienstleistungen 750.000 Euro. Quelle: Delegierte Verordnungen (EU) 2025/2150 und 2025/2152, EU-Kommission.
SektVO
Die Sektorenverordnung für Aufträge in den Bereichen Wasser, Energie und Verkehr oberhalb der Schwellenwerte, mit flexibleren Verfahrensregeln als die VgV.
T
TED (Tenders Electronic Daily)
Die Plattform für EU-weite Bekanntmachungen, das Online-Supplement zum Amtsblatt der EU. Gut für die Suche nach Aufträgen in anderen Mitgliedstaaten.
Teilnahmewettbewerb
Erste Stufe zweistufiger Verfahren: Unternehmen bewerben sich mit Eignungsnachweisen, die Vergabestelle wählt aus, wer ein Angebot abgeben darf.
U
Unterschwellenbereich
Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte. Hier gelten Haushaltsrecht, UVgO, VOB/A Abschnitt 1 und Landesrecht; der Rechtsschutz vor der Vergabekammer steht in der Regel nicht offen.
UVgO (Unterschwellenvergabeordnung)
Verfahrensordnung für Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der Schwellenwerte. Sie gilt für den Bund und für die Länder, die sie über ihr Haushaltsrecht eingeführt haben, teils mit Abweichungen.
V
Vergabekammer
Die erste Instanz im Nachprüfungsverfahren oberhalb der Schwellenwerte. Für Aufträge des Bundes sind die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt zuständig, sonst die Kammern der Länder. Gegen ihre Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zum Vergabesenat des Oberlandesgerichts möglich.
Vergabeplattformen
Websites, über die Vergabestellen Unterlagen bereitstellen, mit Bietern kommunizieren und Angebote entgegennehmen, zum Beispiel das Deutsche Vergabeportal (DTVP), die e-Vergabe des Bundes oder Landesplattformen. Siehe Ausschreibungen in Deutschland finden.
Vergabestelle
Die Organisationseinheit des öffentlichen Auftraggebers, die das Verfahren durchführt und Ansprechpartner für Bieterfragen ist. Häufig eine zentrale Vergabestelle einer Kommune oder Behörde.
Vergabeunterlagen
Alle Unterlagen, die Bieter für ihr Angebot brauchen: Anschreiben, Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen, Formblätter und Zuschlagskriterien. Siehe Vergabeunterlagen mit KI analysieren.
Verhandlungsverfahren
Verfahren, in dem der Auftraggeber mit ausgewählten Unternehmen über die Angebote verhandelt, mit oder ohne Teilnahmewettbewerb. Nur in den gesetzlich genannten Fällen zulässig.
VgV (Vergabeverordnung)
Die Verordnung mit den Verfahrensregeln für Liefer- und Dienstleistungsaufträge klassischer öffentlicher Auftraggeber oberhalb der Schwellenwerte.
VOB/A
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A. Abschnitt 1 gilt für Bauaufträge unterhalb, Abschnitt 2 (VOB/A-EU) oberhalb der Schwellenwerte.
W
Wertung
Die Prüfung und Bewertung der Angebote in Stufen: formale Prüfung, Eignung, Angemessenheit der Preise und schließlich Wirtschaftlichkeit anhand der Zuschlagskriterien.
Wettbewerblicher Dialog
Verfahren für komplexe Aufträge, bei denen der Auftraggeber die Lösung noch nicht genau beschreiben kann. Er entwickelt sie im Dialog mit ausgewählten Unternehmen, bevor Angebote abgegeben werden.
Wirtschaftlichstes Angebot
Das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis nach den bekannt gemachten Zuschlagskriterien. Neben dem Preis können qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte zählen. Siehe Ausschreibungen über Qualität gewinnen.
Z
Zuschlag
Die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber. Mit dem Zuschlag kommt der Vertrag zustande; ein wirksam erteilter Zuschlag kann in der Regel nicht mehr aufgehoben werden.
Zuschlagskriterien
Die Kriterien und ihre Gewichtung, nach denen das wirtschaftlichste Angebot ermittelt wird. Sie müssen in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen stehen. TenderRender bewertet einen Entwurf je (Unter-)Kriterium mit Punktzahl, Schwächen und Verbesserungsvorschlägen; das ist eine Zweitmeinung, keine Prognose der Wertung durch die Vergabestelle.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Eignungskriterien und Zuschlagskriterien?
Eignungskriterien betreffen das Unternehmen: Können Sie den Auftrag ausführen? Zuschlagskriterien betreffen das Angebot: Wie gut ist es? Erst wer geeignet ist, wird nach den Zuschlagskriterien gewertet.
Wie lange ist die Wartefrist nach § 134 GWB?
15 Kalendertage nach Absendung der Information, bei Versand per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage. Erst danach darf der Zuschlag erteilt werden.
Ab welchem Wert muss EU-weit ausgeschrieben werden?
Ab den EU-Schwellenwerten. Für 2026 und 2027 sind das zum Beispiel 216.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen der meisten öffentlichen Auftraggeber und 5.404.000 Euro für Bauaufträge.
Was ist der Unterschied zwischen VgV, UVgO und VOB/A?
Die VgV regelt Liefer- und Dienstleistungen oberhalb der Schwellenwerte, die UVgO dieselben Leistungen unterhalb. Die VOB/A regelt Bauleistungen, mit Abschnitt 1 für unten und Abschnitt 2 für oben.
Was bedeutet Rügeobliegenheit für Bieter konkret?
Wenn Ihnen in den Unterlagen ein Fehler auffällt, etwa ein unzulässiges Kriterium, müssen Sie ihn der Vergabestelle rechtzeitig mitteilen. Ohne fristgerechte Rüge ist ein späterer Nachprüfungsantrag in der Regel unzulässig.