Auf einen Blick
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Schwellenwerte
| Bund, Lieferungen und Dienstleistungen: offenes oder selektives Verfahren ab (Staatsvertragsbereich, 2026–2027) | CHF 230 000 |
| Bund, Kantone und Gemeinden, Bauleistungen: Staatsvertragsbereich ab (2026–2027) | CHF 8 700 000 |
| Bund, Bauleistungen ausserhalb des Staatsvertragsbereichs: offenes oder selektives Verfahren ab | CHF 2 000 000 |
| Bund, freihändiges Verfahren zulässig unter: Lieferungen und Dienstleistungen | CHF 150 000 |
| Bund, freihändiges Verfahren zulässig unter: Bauleistungen | CHF 300 000 |
| Kantone und Gemeinden, Lieferungen und Dienstleistungen: Staatsvertragsbereich ab (2026–2027) | CHF 350 000 |
| Kantone und Gemeinden (IVöB), Lieferungen, Dienstleistungen und Baunebengewerbe: offenes oder selektives Verfahren obligatorisch ab | CHF 250 000 |
| Kantone und Gemeinden (IVöB), Bauhauptgewerbe: offenes oder selektives Verfahren obligatorisch ab | CHF 500 000 |
Gesetz und Auftraggeber
Für den Bund gelten das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) und die Verordnung (VöB), in Kraft seit 1. Januar 2021. Kantone und Gemeinden wenden die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) an, der die meisten Kantone beigetreten sind, ergänzt durch kantonales Ausführungsrecht. Beide Erlasse setzen das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA 2012) und das bilaterale Beschaffungsabkommen mit der EU um, das auch bestimmte Sektoren erfasst. Auftraggeber sind unter anderem Bundesämter wie das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), armasuisse und das Bundesamt für Strassen, die Kantone und Gemeinden sowie öffentliche Unternehmen wie die SBB. Die Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) koordiniert die Beschaffung des Bundes, die KBOB das Bauwesen.[5][7][10]
Wo Ausschreibungen veröffentlicht werden
Offene und selektive Verfahren von Bund, Kantonen und Gemeinden werden auf simap.ch veröffentlicht, der gemeinsam von Bund und Kantonen betriebenen Internetplattform; Zuschläge oberhalb der massgebenden Schwellenwerte ebenfalls. Einige Kantone publizieren Ausschreibungen zusätzlich in ihrem Amtsblatt. Die Schweiz veröffentlicht nicht auf TED. Der Zugang zu Veröffentlichungen und Ausschreibungsunterlagen ist nach dem BöB unentgeltlich, für das Herunterladen von Unterlagen und für Fragen ist aber meist ein kostenloses simap-Konto nötig. Viele Ausschreibungen verlangen das Angebot weiterhin per Post oder persönlicher Abgabe in der vorgeschriebenen Form; die elektronische Einreichung wird schrittweise eingeführt. Bei Aufträgen im Staatsvertragsbereich, die nicht in einer WTO-Amtssprache ausgeschrieben werden, veröffentlicht der Auftraggeber eine Zusammenfassung in einer solchen Sprache, meist Englisch oder Französisch.[4][7]
Verfahren und Schwellenwerte
Das Schweizer Recht kennt vier Verfahren. Das offene Verfahren und das selektive Verfahren mit Präqualifikation sind oberhalb der Schwellenwerte vorgeschrieben. Im Einladungsverfahren lädt der Auftraggeber ohne öffentliche Ausschreibung mindestens drei Anbieter ein, innerhalb festgelegter Wertgrenzen. Das freihändige Verfahren ist unterhalb tieferer Grenzen oder in gesetzlich genannten Ausnahmefällen zulässig. Die Grenzen unterscheiden sich zwischen Bund und Kantonen: Die kantonalen Werte für das offene Verfahren liegen bei Lieferungen und Dienstleistungen höher, und im Bau wird zwischen Bauhauptgewerbe und Baunebengewerbe unterschieden. Der Staatsvertragsbereich nach dem GPA beginnt bei höheren Werten; das wirkt sich auf Fristen, den Zugang ausländischer Anbieter und den Rechtsschutz aus. In der Westschweiz heissen die Verfahren procédure ouverte, sélective, sur invitation und de gré à gré.[1][3][7][10]
Unterlagen und Sprache
Auftraggeber akzeptieren oft zunächst eine Selbstdeklaration und verlangen Nachweise zu einem festgelegten Zeitpunkt. Übliche Nachweise belegen die Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, etwa ein Betreibungsregisterauszug und Bestätigungen der AHV, der Arbeitslosen- und der Unfallversicherung. Anbieter müssen zudem die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen am Ort der Leistung, der Lohngleichheit von Frau und Mann und des Umweltrechts bestätigen; für Leistungen im Ausland gelten mindestens die ILO-Kernübereinkommen. Bund und einige Kantone anerkennen Einträge in anerkannten Verzeichnissen anstelle einzelner Nachweise. Ausländische Anbieter legen gleichwertige Dokumente aus ihrem Herkunftsland vor. Für Arbeiten in der Schweiz müssen ausländische Unternehmen zudem die Meldepflichten für entsandte Arbeitnehmende und die örtlichen Arbeitsbedingungen einhalten.[6][7]
Fristen, Zuschlag und Rechtsschutz
Im Staatsvertragsbereich beträgt die Mindestfrist für Angebote im offenen Verfahren 40 Tage ab Veröffentlichung. Im selektiven Verfahren gelten 25 Tage für Teilnahmeanträge und 40 Tage für Angebote ab Einladung. Der Auftraggeber kann die 40-Tage-Frist um je 5 Tage kürzen, wenn die Ausschreibung elektronisch veröffentlicht, die Unterlagen elektronisch bereitgestellt und Angebote elektronisch eingereicht werden, und bei nachgewiesener Dringlichkeit auf nicht weniger als 10 Tage. Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs beträgt die Angebotsfrist in der Regel mindestens 20 Tage, bei weitgehend standardisierten Leistungen mindestens 5 Tage. Den Zuschlag erhält das vorteilhafteste Angebot nach Kriterien wie Qualität, Preis, Termine und Nachhaltigkeit. Beschwerden gegen einen Zuschlag sind schriftlich innert 20 Tagen einzureichen, beim Bundesverwaltungsgericht für Bundesauftraggeber oder beim kantonalen Verwaltungsgericht. Im Staatsvertragsbereich darf der Vertrag erst nach Ablauf der Beschwerdefrist geschlossen werden.[6][7]
So erhöhen Sie Ihre Chancen in der Schweiz
Seit der Revision von BöB und IVöB 2019 erhält das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag und nicht mehr einfach das günstigste. Der Auftraggeber muss die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung in der Ausschreibung oder den Ausschreibungsunterlagen angeben; neben Preis und Qualität können etwa Nachhaltigkeit, Lebenszykluskosten, Plausibilität des Angebots, Verlässlichkeit des Preises und im Bundesrecht die unterschiedlichen Preisniveaus in den Ländern der Leistungserbringung zählen. Ein Zuschlag allein nach dem tiefsten Preis ist nur bei standardisierten Leistungen mit hohen Nachhaltigkeitsanforderungen zulässig. Meist gibt es eine oder zwei Fragerunden im anonymen Frageforum auf simap.ch mit festen Fristen; verspätete Fragen werden nicht beantwortet, und alle, die die Unterlagen bezogen haben, sehen die Antworten. Nutzen Sie diese Runden, um Umfang, Mengen und Bewertung zu klären. Prüfen Sie frühere Zuschlagspublikationen des Auftraggebers auf simap, die Zuschlagsempfänger, Preis und massgebende Vorteile nennen, sowie seine Strategiepapiere. Beantworten Sie jedes Kriterium mit Schweizer Referenzen und namentlich genannten Schlüsselpersonen, offerieren Sie in Franken und beachten Sie Formvorschriften, auch unterschriebene oder Papiereingaben. Angebote scheitern an Verspätung, Unvollständigkeit oder ungewöhnlich tiefen Preisen ohne Nachweis. Der Zuschlag wird summarisch begründet; verlangen Sie ein Debriefing und erheben Sie bei Bedarf binnen 20 Tagen Beschwerde.[6][8][9]
- Erfassen Sie alle Zuschlagskriterien und Gewichtungen aus Ausschreibung und Unterlagen.
- Lesen Sie frühere Zuschlagspublikationen des Auftraggebers auf simap.
- Stellen Sie Fragen im simap-Forum vor Ende jeder Runde und lesen Sie alle Antworten.
- Beantworten Sie jedes Kriterium mit Schweizer Referenzen, Schlüsselpersonen und CHF-Preisen.
- Beachten Sie Formvorschriften zu Unterschrift, Format und Eingabe und seien Sie pünktlich.
- Verlangen Sie ein Debriefing und erheben Sie bei Bedarf binnen 20 Tagen Beschwerde.
Bieterfragen: Fragerunde im Frageforum von simap.ch
So hilft TenderRender Ihnen in der Schweiz
TenderRender erledigt die Arbeit hinter jedem Schritt oben. Ihr Team prüft und verfeinert.
- 1
Den Auftraggeber recherchieren
Stellt frühere Vergaben, Strategien und Verträge des Auftraggebers zusammen, damit Ihr Angebot zur Lage dieses Auftraggebers in der Schweiz passt.
- 2
Fragen stellen
Findet Unklarheiten und Risiken in den Unterlagen und formuliert Fragen dazu für die Fragerunde: Fragerunde im Frageforum von simap.ch.
- 3
Je Kriterium schreiben
Schreibt einen ersten Entwurf je Zuschlagskriterium, in der Sprache der Ausschreibung, mit Quellenangaben zu Ihren eigenen Unterlagen.
- 4
Prüfen
Bewertet Ihr Angebot je Zuschlagskriterium wie ein Bewerter, mit Punktzahl und konkreten Verbesserungen.
- 5
Formulare ausfüllen
Füllt die Erklärungen, Preisblätter, Fragebögen und Excel-Anlagen aus Ihren eigenen Daten und früheren Angeboten aus, mit Quelle je Antwort.
- 6
Einreichen
Erstellt eine Checkliste aller Unterlagen, die Sie auf simap.ch einreichen müssen, und bereitet sie unterschriftsreif vor.
Die Ausschreibungssuche deckt Deutschland, die Niederlande und Belgien ab; in der Schweiz laden Sie die Unterlagen von simap.ch hoch, und TenderRender arbeitet genauso damit.
Teams, die mit TenderRender schreiben oder prüfen, gewannen 49% ihrer abgeschlossenen Ausschreibungen. So wurde das berechnet
Tipps für Bieter
Legen Sie ein kostenloses simap-Konto und Suchprofile in den Sprachen der Regionen an, in denen Sie tätig sind, denn jeder Kanton publiziert in seiner Amtssprache. Prüfen Sie genau, ob ein Auftrag in den Staatsvertragsbereich fällt: Ausserhalb davon dürfen ausländische Unternehmen nur anbieten, wenn ihr Staat Gegenrecht gewährt oder der Auftraggeber sie zulässt, und der Rechtsschutz ist eingeschränkt. Lesen Sie die Formvorschriften der Ausschreibungsunterlagen, denn viele Schweizer Auftraggeber verlangen weiterhin ein unterschriebenes Papierangebot, das fristgerecht eintreffen muss; verspätete Angebote werden ausgeschlossen. Offerieren Sie in Schweizer Franken, sofern die Unterlagen nichts anderes vorsehen. Wenn Sie Leistungen in der Schweiz erbringen, kalkulieren Sie Schweizer Arbeitsbedingungen, Lohnniveaus und die Formalitäten für entsandte Arbeitnehmende ein. Beachten Sie die Beschwerdefrist von 20 Tagen, denn im Beschaffungsrecht gibt es keinen Fristenstillstand während der Gerichtsferien.[4][7]
Plattformen in der Schweiz
Dieses Land veröffentlicht nicht auf TED, daher gibt es keine Anteile. Hier stehen die Plattformen aus unserer Market Map, öffentliche zuerst.
Ausschreibungen von Bund, Kantonen und Gemeinden: Registrieren Sie Ihr Unternehmen und vergeben Sie Benutzerrollen; Online-Hilfe und Videos erklären Download und Fragen.
Suchdienste für dieses Land
- Baublatt (Infomanager / Xplorer)
Schweizer Bauinformationsdienst, der täglich Baugesuche, Baubewilligungen und öffentliche Ausschreibungen erfasst, mit Projektdaten, Entscheidern und APIs.
- BidAtlas
Schweizer KI-Plattform für Bid Management: Agenten finden Ausschreibungen auf simap und DTVP, prüfen Anforderungen, schlagen Referenzen vor, entwerfen Angebote.
- IntelliProcure
Schweizer Plattform auf Basis von simap-Daten: Suche in Ausschreibungsunterlagen, Zuschlagsstatistiken, Anbieter-Ranking und tägliche Alerts nach Stichwort/CPV.
- simap.ch
Offizielle Beschaffungsplattform von Bund, Kantonen und Gemeinden der Schweiz für Ausschreibungen, Zuschläge, Unterlagen-Download und Online-Angebote.
- TenderLift
Schweizer Plattform, die jede SIMAP-Ausschreibung liest, die Passung bewertet, Vergabestellen- und Zuschlagsdaten zeigt und Angebote gegen Anforderungen prüft.
- vergabe.bot
KI-Suchmaschine für öffentliche Ausschreibungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, inkl. Gemeinde-Websites, mit täglichen E-Mail-Alerts und API.
Schreibhilfe aus diesem Land
- BidAtlas
Schweizer KI-Plattform für Bid Management: Agenten finden Ausschreibungen auf simap und DTVP, prüfen Anforderungen, schlagen Referenzen vor, entwerfen Angebote.
- Scalera
KI-Plattform für Bauzulieferer und Bauunternehmen, die Positionen aus Leistungsverzeichnissen extrahiert und Produktkatalogen oder Nachunternehmern zuordnet.
- Tendera
KI-Tool für Schweizer Bauunternehmen, das Muss-/Kann-Kriterien aus Pflichtenheften ableitet und Offerten in einer Vergleichsmatrix dagegen prüft.
- TenderLift
Schweizer Plattform, die jede SIMAP-Ausschreibung liest, die Passung bewertet, Vergabestellen- und Zuschlagsdaten zeigt und Angebote gegen Anforderungen prüft.
Häufige Fragen
Wo werden öffentliche Ausschreibungen in der Schweiz veröffentlicht?
Auf simap.ch, der gemeinsamen Plattform von Bund und Kantonen. Die Schweiz veröffentlicht nicht auf TED, und einige Kantone nutzen zusätzlich ihr Amtsblatt.[4]
Muss ich mich registrieren, um ein Angebot abzugeben?
Das Lesen von Ausschreibungen ist kostenlos; für das Herunterladen von Unterlagen und für Fragen ist meist ein kostenloses simap-Konto nötig. Das Angebot reichen Sie in der vorgeschriebenen Form ein, oft noch auf Papier.[4][7]
Welche Schwellenwerte gelten?
2026 und 2027 beginnt der Staatsvertragsbereich bei CHF 230 000 für Lieferungen und Dienstleistungen des Bundes, CHF 350 000 für Lieferungen und Dienstleistungen von Kantonen und Gemeinden und CHF 8 700 000 für Bauleistungen. Darunter ist ein offenes Verfahren ab CHF 230 000 (Bund) bzw. CHF 250 000 (Kantone) für Lieferungen und Dienstleistungen vorgeschrieben.[1][2][3]
Dürfen ausländische Unternehmen teilnehmen?
Ja, im Staatsvertragsbereich bieten Unternehmen aus GPA-Staaten und der EU zu gleichen Bedingungen. Ausserhalb davon werden ausländische Anbieter zugelassen, wenn ihr Staat Gegenrecht gewährt oder der Auftraggeber dies zulässt.[7]
In welcher Sprache muss ich anbieten?
Bei Beschaffungen des Bundes sind Eingaben grundsätzlich in allen Amtssprachen zulässig. Kantonale Auftraggeber verlangen meist die Amtssprache des Kantons; die Ausschreibungsunterlagen nennen die zugelassenen Sprachen.[7][10]
Wie viel Zeit habe ich für mein Angebot?
Im Staatsvertragsbereich mindestens 40 Tage im offenen Verfahren, verkürzbar bei elektronischer Veröffentlichung und Einreichung. Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs in der Regel mindestens 20 Tage.[7]
Quellen
- BöB (SR 172.056.1), consolidated version of 1 January 2026, incl. Annex 4 thresholds 2026–2027
- BKB Newsletter November 2025 – Schwellenwerte 2026–2027 unverändert
- Kanton Basel-Landschaft – Schwellenwerte IVöB 2026–2027
- simap.ch
- Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB)
- Federal Act on Public Procurement (PPA/BöB) of 21 June 2019, English translation (BKB)
- BöB (SR 172.056.1) on Fedlex
- TRIAS – Faktenblatt Zuschlagskriterien (Art. 29 BöB/IVöB)
- simap.ch – example federal tender with question forum rounds
- IVöB – Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (BPUK)
Geprüft am 15. Oktober 2026. Erstellt von TenderRender aus amtlichen Quellen. Keine Rechtsberatung: Prüfen Sie die Bekanntmachung und die Unterlagen jeder Ausschreibung.